Lastenräder können den Straßenverkehr entlasten, Netzwerk hilft bei Diagnose...
Eine Sache, die ich an Berlin vermisse, ist der ÖPNV. Denn seit ich an den Stadtrand gezogen bin, gibt...
Eine Frau und zwei Männer machen in einem Metallbetrieb in Dresden die gleiche Arbeit. Die Frau bekommt aber zwischen 500 und 880 Euro pro Monat weniger Gehalt dafür – ist das Diskriminierung? Oder haben die männlichen Kollegen einfach besser verhandelt? Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in einem Grundsatzurteil entschieden: Das ist Diskriminierung. Denn der Lohnunterschied dürfe nicht mit Verhandlungsgeschick legitimiert werden. Das Urteil sei ein Meilenstein, sagen die Anwältinnen der Klägerin. Feiern wir!
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Sechs gute Nachrichten für einen guten Wochenstart
In der heutigen Ausgabe greifen wir Themen auf, die auf den ersten Blick vielleicht nicht zu den klassischen Good...
In der heutigen Ausgabe geht es um den Erfolg von Tierschutzmaßnahmen, eine (auf den ersten Blick) alberne Entscheidung eines...
