Universität Tübingen gibt Maori-Heiligtum zurück, Gürtelrose-Vorsorge könnte...
Uni Tübingen gibt Maori nach 250 Jahren heiliges Ahnenbild zurück
Eine Frau und zwei Männer machen in einem Metallbetrieb in Dresden die gleiche Arbeit. Die Frau bekommt aber zwischen 500 und 880 Euro pro Monat weniger Gehalt dafür – ist das Diskriminierung? Oder haben die männlichen Kollegen einfach besser verhandelt? Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in einem Grundsatzurteil entschieden: Das ist Diskriminierung. Denn der Lohnunterschied dürfe nicht mit Verhandlungsgeschick legitimiert werden. Das Urteil sei ein Meilenstein, sagen die Anwältinnen der Klägerin. Feiern wir!
Uni Tübingen gibt Maori nach 250 Jahren heiliges Ahnenbild zurück
Bei uns im Garten steht ein großer Kirschbaum – daran waren diesen Sommer so viele Kirschen, dass wir mit...
Prävention könnte fast 40 Prozent der Krebsfälle verhindern
Heute gibt es gute Nachrichten aus der ganzen Welt. Und nicht nur das – es geht sogar ins Universum:...
