Methode identifiziert Krankheitserreger in Minuten, Schmetterlings-Saison in ...
Am 8. Mai 2025 jährt sich das Ende der NS-Herrschaft zum 80. Mal. Auch wir möchten diesen Tag zum...
Eine Frau und zwei Männer machen in einem Metallbetrieb in Dresden die gleiche Arbeit. Die Frau bekommt aber zwischen 500 und 880 Euro pro Monat weniger Gehalt dafür – ist das Diskriminierung? Oder haben die männlichen Kollegen einfach besser verhandelt? Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in einem Grundsatzurteil entschieden: Das ist Diskriminierung. Denn der Lohnunterschied dürfe nicht mit Verhandlungsgeschick legitimiert werden. Das Urteil sei ein Meilenstein, sagen die Anwältinnen der Klägerin. Feiern wir!
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Brauchst du eine Dosis Optimismus? Lies unsere sechs guten Nachrichten des Tages.
Manchmal stellen wir euch Menschen vor, von denen wir hoffen, dass sie euch inspirieren. Heute lest ihr über den...
Heute starten wir die Woche mit guten Nachrichten, die vielleicht wenig überraschend wirken: Wo Plastiktüten verboten sind, liegen weniger...
