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Kinder und Jugendliche als Bürger:innen ernst zu nehmen und frühzeitig an der Demokratie zu beteiligen, ist gesetzlich vorgeschrieben. In...
Bereits im August haben wir über das Selbstbestimmungsgesetz berichtet – heute, am 01.11. tritt es in Kraft. Das neue Gesetz, das die Ampelkoalition auf den Weg gebracht hat, ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz von 1981. Ab sofort können Menschen ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen – statt wie bisher durch zwei selbst bezahlte psychologische Gutachten, ärztliche Untersuchungen und einen Gerichtsbeschluss. Zwar ist noch nicht alles perfekt: Zwischen Antragstellung und Termin beim Standesamt muss laut Gesetz eine Bedenkzeit von drei Monaten liegen. Aber es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Freiheit und Lebensqualität für queere Menschen.
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