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Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz erhalten trans, inter und nicht-binäre Menschen ab November 2024 erstmals die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und Namenseintrag auf dem Standesamt ohne aufwendige bürokratische Hürden und diskriminierende medizinische Gutachten ändern zu lassen. Ab heute, 1.8., kann der Antrag dafür gestellt werden. Etliche Länder, darunter etwa Argentienen, Dänemark, Irland, Neuseeland, Uruguay, Spanien, Finnland, Brasilien, Kolumbien und Ecuador und einige mehr haben bereits seit Jahren ähnliche Gesetze.
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