GOOD NEWS | 05.03.2024
Recht auf Nichterreichbarkeit nach Feierabend in Australien, EU will bestimmte Plastikverpackungen verbieten, App gibt Menschen ihre Stimme zurück
Neulich habe ich meiner Kollegin Sophie an ihrem freien Tag ausnahmsweise eine berufliche Nachricht geschickt, weil ich dringend etwas organisieren wollte. Die Nachricht endete mit dem Satz: „Liebe Grüße von der nervigen Kollegin, die dich an deinem freien Tag stört“. Und Sophie? Sie antwortete, dass ich nicht nerve und beantwortete meine Fragen – ich war so erleichtert. Aber: Arbeitnehmer:innen in Deutschland müssen in ihrer Freizeit nicht erreichbar sein, arbeitsrechtlich besteht das Recht auf Erholung. In Australien gibt es jetzt neu auch ein Recht auf Nichterreichbarkeit: Angestellte dürfen nach Feierabend nicht beruflich kontaktiert werden. Was denkst du, ist das in allen Berufen umsetzbar?