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Hoch die Hände, Wochenende – mit einer geballten Ladung guter Nachrichten: Ein Jahr nach dem Start des digitalen Organspenderegisters...
Vater, Mutter, Kind: Das deutsche Abstammungsrecht ist veraltet. Wenn etwa zwei verheiratete Frauen durch eine Samenspende gemeinsam ein Kind bekommen, kann die nicht-gebärende Frau rechtlich gesehen weder die Mutter noch, naja, der Vater sein – und muss ein Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen. Das ist langwierig, bürokratisch und diskriminierend. Und es gefährdet das Kindeswohl. Aber es gäbe eine Lösung: Die Ampelkoalition müsste lediglich ihr Versprechen einlösen, das Abstammungsrecht zu reformieren. Vorschläge, wie es gehen kann, liegen vor: Der Deutsche Juristinnenbund, der Lesben- und Schwulenverband, NoDoption und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen haben Leitplanken für eine zügige Reform des Abstammungsrechts erarbeitet.
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